Der Vorstand der LAG Schulsozialarbeit war am 01.11.2019 zum Austausch beim Kultusminister Grant Hendrik Tonne zu Gast. Themen waren unter anderem der Stellenausbau der schulischen Sozialarbeit in den kommenden Jahren, die strukturelle Verankerung von Schulsozialarbeit beim Land Niedersachsen sowie die Supervision. Weitere Teilnehmer waren Herr Erbe, der im Kultusministerium für die Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung zuständig ist, sowie sein Vorgesetzter Herr Reimann-Lübker, der Referatsleiter des Referats 25 (Migration, Kultur, Sprachbildung, Schulsozialarbeit, Ganztag).
Stellenausbau
Die 95 in diesem Jahr ausgeschriebenen Stellen sind noch nicht alle besetzt. Einige Bewerbungsverfahren laufen noch. Im Jahr 2020 werden wieder 70 Stellen für allgemeinbildende Schulen ausgeschrieben. Diese sollen vor allem an Grundschulen in ländlichen, strukturschwachen Räumen gehen. Außerdem werden wieder 25 Stellen im Rahmen von Schule PLUS ausgeschrieben. 2021 wird die letzte Tranche des Stellenvolumens ausgeschrieben, dass mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart wurde. Der Kultusminister betonte jedoch, dass er auch nach 2021 die Schulsozialarbeit weiter ausbauen will und hierfür mit dem Finanzministerium in Verhandlungen treten wird.
Die LAG kritisierte die undurchsichtigen Verteilungskriterien, da einige Schulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte erhielten, die kein Interesse an Schulsozialarbeit haben. Andere Schulen, die bereits Konzepte hierfür vorgelegt haben, würden hingegen nicht berücksichtigt. Herr Tonne merkte hierzu an, dass keine Schule gezwungen werde, die Stelle auch anzunehmen. Es sei allerdings schwierig dem Wunsch einiger konzeptionell gut aufgestellten Schulen nachzukommen, da das Kultusministerium und die Landesschulbehörde immer auch die Dringlichkeit in ihre Entscheidung mit einbeziehen würden. Es sei möglich, dass die oben genannten Schulen hierbei zu kurz kommen.
gesetzliche Verankerung
Eine Verankerung der Sozialen Arbeit in schulischer Verankerung ist seitens des Kultusministeriums bisher nicht angestrebt und wird momentan auch nicht für notwendig erachtet. Die konzeptionelle Verankerung im Sinne der Verantwortlichkeiten im multiprofessionellen Team sei hier wichtiger. Der Vorstand der LAG Schulsozialarbeit Niedersachsen beharrte darauf, dass eine gesetzliche Verankerung die Grundlage dafür sei, die Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung auch konzeptionell zu verankern und Schulsozialarbeit weiterhin als fundamentalen Bestandteil einer zeitgemäßen Schule anzuerkennen.
Profilschärfung
Jutta Anton brachte ein, dass eine gesetzliche Verankerung außerdem eine Profilschärfung der Sozialen Arbeit in schulischer Verankerung fördern würde. Durch die Einordnung als „pädagogische Mitarbeiter*innen“ wissen viele Schulleitungen und Lehrkräfte nicht, was die Aufgaben von Schulsozialarbeiter*innen in Abgrenzung zu den pädagogischen Mitarbeiter*innen im Ganztag oder im Rahmen der Inklusion sind. Herr Erbe erinnerte hier an den neuen PM-Erlass, in dem die Gruppe der pädagogischen Mitarbeiter*innen in drei Untergruppen geteilt wird: pädagogische Mitarbeiter*innen als Fachkräfte für unterrichtsbegleitende Tätigkeiten und außerunterrichtliche Angebote, pädagogische Mitarbeiter*innen als Fachkräfte für therapeutische Unterstützung und pädagogische Mitarbeiter*innen als sozialpädagogische Fachkräfte in der Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung. Herr Tonne gab Herrn Erbe und Herrn Reimann-Lübker den Auftrag zu prüfen, wir man das Profil der Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung besser schärfen kann.
Multiprofessionelle Teams
Der Vorstand kritisierte im weiteren Gespräch, dass die Arbeit im multiprofessionellen Team seitens des MKs und der Landesschulbehörde zwar gefordert und hochgehalten werde, allerdings besonders auf Seiten der Lehrkräfte die Zeit zum multiprofessionellen Austausch fehle. Hier wären verbindliche Besprechungszeiten wünschenswert, in denen alle Professionen an Schule miteinander in den Austausch kommen können. Der Kultusminister stellte klar, dass dies aus seiner Sicht unbeschreiblich wichtig sei, er es aber aufgrund des Lehrermangels für unmöglich halte, darauf kurz- oder mittelfristig angemessen zu reagieren.
Aufwertung der Arbeit
Die Schulsozialarbeiter*innen nehmen maßgeblich an der Erarbeitung unterschiedlicher Konzeptionen an Schulen teil. So schreiben sie meist das Konzept ihrer eigenen Arbeit selbst und beteiligen sich an der Ausarbeitung von Präventionskonzepten, Konzepten zum Sozialen Lernen oder dem Schulkonzept. Diese Arbeit wird jedoch nicht entsprechend vergütet. Herr Erbe wies darauf hin, dass dies so auch nicht im Tarifvertrag verankert sei, die Schulleitung also letztlch die Verantwortung dafür trage. Man müsse schauen, was im kommenden Jahr in der neuen Tabelle des Sozial- und Erziehungsdienstes des Landes Niedersachsen festgeschrieben werde. Zudem sei es möglich den Erlass nach Ablauf seiner Gültigkeit Ende 2020 dahingehend zu überarbeiten.
Supervision
Die LAG sprach die unbefriedigende Situation der Supervisionsangebote für sozialpädagogische Fachkräfte im Landesdienst an. Es sind bis heute nicht alle Schulsozialarbeiter*innen im Landesdienst verlässlich in einer Supervisionsgruppe unter Leitung der Schulpsychologie untergebracht. Gerade für Berufsanfänger ist dies aber überaus wichtig. Das Kultusministerium zeigte hierfür Verständnis, erklärte jedoch, dass das Referat unter dass die Schulsozialarbeit fällt nicht für die Schulpsychologie zuständig sei und die Absprachen zwischen den Referaten noch etwas länger andauern würden. Der Vorstand der LAG regte an, dass es so lang eine Übergangslösung geben müsse, z.B. in Form von einer Erhöhung des Fortbildungsetats der Schulen für die Kostenübernahme externer Supervisoren. Dies wird nun vom MK überdacht.
Fachberatung
Der Vorstand der LAG kritisierte, dass die Zeiten, die die Fachberater*innen zur Verfügung haben nicht ausreichen um ihre umfangreichen Aufgaben zu verrichten. Besonders bedenklich sei es, dass einige Fachberater*innen sich fast ausschließlich um Schule PLUS kümmerten und ich anderen fachlichen Aufgaben somit gar nicht ausfüllten. Herr Erbe erklärte, dass tatsächlich ca. die Hälfte der Fachberater*innen in Niedersachsen in das Programm eingebunden seien. Dies halte er jedoch auch für notwendig, um auch eine sozialpädagogische Sichtweise in den Schulentwicklungsteams zu gewährleisten. Weiterhin möchte das MK nicht von den halben Fachberaterstellen abrücken, da ansonsten eine Entfremdung von der Basis befürchtet werde. Eher sollten dann mehr Fachberater*innen eingestellt werden.