Definition von Schulsozialarbeit

 

Die am meisten verbreitete Defionition von Schulsozialarbeit stammt von Karsten Speck.

„Unter Schulsozialarbeit wird ein Angebot der Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte, kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, dazu beitragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und LehrerInnen bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und unterstützen sowie zu einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen.  Zu den sozialpädagogischen Angeboten und Hilfen der Schulsozialarbeit gehören insbesondere die Beratung (unter Berücksichtigung einschlägiger Beratungsgrundsätze) und Begleitung von einzelnen SchülerInnen, die sozialpädagogische Gruppenarbeit, offene Gesprächs-, Kontakt- und Freizeitangebote, die Mitwirkung in Unterrichtsprojekten und in schulischen Gremien sowie die Kooperation und Vernetzung mit dem Gemeinwesen.“1

 

Jugendhilfe wird seitens der LAG Schulsozialarbeit Niedersachsen in diesem Zusammenhang als Begriff für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, egal unter welchem Anstellungsträger, verstanden.

1 Vgl.: Speck, Karsten. Qualität und Evaluation in der Schulsozialarbeit. Konzepte, Rahmenbedingungen und Wirkungen. S. 23. Verlag für Sozialwissenschaften/ GWV Fachverlag GmbH. Wiesbaden 2006.