Mitglied werden

Die LAG Schulsozialarbeit Niedersachsen freut sich über jedes neue Mitglied. Um Mitglied zu werden müsst ihr lediglich unsere Beitrittserklärung downloaden, ausfüllen und an uns senden.

Als Fachkraft in der Schulsozialarbeit seid ihr eine natürliche Person und werdet von uns als ordentliches Mitglied aufgenommen. Ihr seid stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung und könnt vergünstigt an Veranstaltungen der LAG teilnehmen.

Alle anderen natürlichen Personen können der LAG als außerordentliches Mitglied beitreten.

Vereine und Träger der Schulsozialarbeit können der LAG Schulsozialarbeit Niedersachsen als juristische Person beitreten und sind dann ebenfalls ordentliche Mitglieder.

Beitrittserklärung

Satzung