Regionalgruppentreffen Hannover Stadt und Region am 06.05.19

Schulsozialarbeit trifft auf Kinderschutz“. So lautete der Arbeitstitel des 2. Netzwerktreffens der LAG Stadt und Region Hannover in Kooperation mit dem Referat Jugendhilfe und Soziale Arbeit der GEW am 06.05.2019 in den Räumen der GEW in der Berliner Allee in Hannover.

Dieses Thema stand auf der Agenda von Wünschen ganz oben. So war es nicht erstaunlich, dass die Anmeldeliste innerhalb kurzer Zeit voll wurde und einigen Interessent/Innen leider abgesagt werden musste.

Ein Austausch über die Verfahren im Kinder- und Jugendschutz, bezüglich der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe, die vorhandenen (und nicht vorhandenen) Orientierungsrahmen und Zuständigkeiten und die Rolle der Schulsozialarbeiter/innen in diesem Kontext sollten inhaltliche Leitthemen sein.

Als Referent/Referentin haben wir gewinnen können:

Sigrid Wolter Dipl. Sozialwissenschaftlerin,

Lehrbeauftragte für besondere Aufgaben, Hochschule Hannover Fakultät V

Jörg Ratzmann Dipl. Sozialpädagoge/-arbeiter (FH), Jugendamt Stadt Wilhelmshaven, Teamkoordinator schulische Sozialarbeit

Vorstandsmitglied LAG Schulsozialarbeit Niedersachsen

Nach einer Begrüßung durch Olaf Korek und Heide Neudörfer gab es Inputvorträge der Referenten*:

Jörg Ratzmann sprach über die Verpflichtung im Namen des Kinderschutzes „zu handeln“, die Stellung des Jugendamtes im Kinderschutz und über die Möglichkeit, vor allem in der Schule frühe Hilfen zu implementieren. Voraussetzung für erfolgreiches Arbeiten in Sachen „Kindeswohlgefährdung“ sei eine verbindliche und offene Kooperation beider Institutionen.

Sigrid Wolter stellte ausführlich das mehrstufige Verfahren im Kinderschutz vor.

Um Kindeswohlgefährdung (in der Schule) einschätzen zu können, bedarf es einer genauen Risikoeinschätzung. Klare Vorgaben (Checkliste Risikoeinschätzung) und mögliche Anhaltspunkte erleichtern diese Einschätzung. Die Hinzuziehung einer insofern erfahrenen Fachkraft ist dabei in der Regel notwendig. Eine kollegiale Beratung ist an dieser Stelle unumgänglich. In der fachlichen Bewertung sollte eine auf die Zukunft gerichtete, ressourcenorientierte Prognose für das Kind enthalten sein.

Die Rolle der Schulsozialarbeit ist häufig vor allem die der Beziehungsarbeit und der „des freiwilligen Zugangs“. Dieses ist ein Widerspruch im Prozess der Bewertung von Kindeswohlgefährdung!

Die entscheidende fachliche und emotionale Herausforderung ist das Schaffen von verlässlichen Orientierungsrahmen und einer gelingenden Zusammenarbeit von betroffenen Eltern und der Jugendhilfe. Es bedarf klarer und eindeutiger Kooperationsstrukturen zwischen Jugendhilfe und Schule.

Niedersachsen ist beim Thema „Kinderschutz“ gut organisiert und vernetzt (siehe www.kinderschutz-niedersachsen.de)

In den nachfolgenden Workshops wurden diese Inhalte vertieft, soweit es in der Kürze der Zeit möglich war. Als Resümée beider Gruppen: eine lösungsorientierte und strukturierte Kooperation von Schule und Jugendhilfe unter Hinzuziehung externer Fachkräfte/Beratungsstellen vor Ort ist die Grundlage, wenn es um die Risikoeinschätzung und den professionellen Umgang mit Kindeswohlgefährdung geht. Hier gibt es vielerorts Nachholbedarf, beziehungsweise erschwerte Bedingungen, auch von Seiten der Jugendhilfe (z.B. aufgrund gesetzlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben). Die Rolle der Schulsozialarbeit ist derzeit nicht ausreichend geklärt. An dieser Stelle besteht Handlungsbedarf. Zum Schluss wurden die „Kinderrechte in der Sozialen Arbeit“ von Seiten der GEW in den zukünftigen Themenspeicher eingebracht.

Auch wenn Vieles nur angerissen wurde, in der Kürze der Zeit war es eine inhaltlich und qualitativ hochwertige Veranstaltung, die gezeigt hat, wie sehr das Thema „Kindeswohlgefährdung“ in der Schule präsent ist. Wir bedanken uns bei den beiden ReferentInnen, beim Organisationsteam und bei Olaf Korek von der GEW für die gute und wertschätzende Zusammenarbeit.

Carola Pfennig, Heide Neudörfer und Christian Kerber

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