Bettina Hofmann, Jörg Ratzmann und Christian Kerber sprachen am 23.04. 90 Minuten lang mit der Kultusministerin. Herr Blume (zuständig für Ganztagsschulen im MK) und Herr Roselieb, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schulsozialarbeit im Kultusministerium angesiedelt ist, wohnten dem Gespräch bei.
Tagesordnungspunkte waren:
- Das Erreichen einer landesweiten Konzeption für die Schulsozialarbeit
- Einführung gebundener, rhythmisierter Ganztagsschulen (neuer Erlass)
- Ausschreibung neuer Stellen beim Land für Schulsozialarbeit an Ganztagsschulen
- Schulsozialarbeit im Übergang Schule Beruf
Wegfall der Profilierungsstellen beim Übergang in eine IGS, Änderung Erlass Berufsorientierung? - Zukunft der Stellen und Mittel der Schulsozialarbeit finanziert durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes
Protokoll
Beginnend zum 01.08.2014 gibt es einen neuen Erlass zur Ganztagsschule (GTS). Zu diesem Datum können die Schule die teilgebundene (2 Tage in der Woche) GTS beantragen. Rückwirkend zum 01.04.2014 werden die Ganztagsbereiche deutlich besser ausgestattet. 60 % des GTS Angebotes soll durch Lehrer bestritten werden, 40 % kann budgetiert werden und wird von Kooperationspartnern durchgeführt. Die Lehrerstunden zur Versorgung der GTS werden in Zukunft pro Kind und pro Anwesenheitstag im Ganztag berechnet und nicht mehr pro Klasse. Es wird auch keine Schlechterstellung geben als unter dem vorherigen Berechnungssystem. Die genaue Berechnungsgrundlage steht im GTS Erlass auf der Homepage der LAG, bzw. auf der Homepage des Kultusministeriums.
Es werden leider keine neuen Stellen im Landesdienst für Schulsozialarbeiter (pädagogische MitarbeiterInnen in der Ganztagsbetreuung) geschaffen. Das Versprechen pro Ganztagsschule eine volle Stelle im Landesdienst zu schaffen kann nach Auskunft der Ministerin aus finanziellen Gründen nicht eingehalten werden.
Der Erlass zur Berufsorientierung lässt eine Mittelzuweisung an eine IGS aus dem Profilierungsprogramm der Hauptschulen nicht zu. Die Kolleginnen, die in Schulen arbeiten, die in eine IGS übergeleitet werden sind aber so lange nicht von Arbeitslosigkeit bedroht bis sich die IGS durch alle Jahrgänge „hochgezogen“ hat. Frau Heiligenstadt sagte zu sich darum zu kümmern das IGSen möglicherweise in das Profilierungsprogramm aufgenommen werden können. Dieses wird geprüft. Das Profilierungsprogramm ist per Verpflichtungsermächtigung des Landtages (13,8 Mio. auf 2 Jahre) verlängert worden bis 2016 (Kalenderjahr!).
Die Erarbeitung der Landeskonzeption Schulsozialarbeit (Erarbeitung von Standards) stockt. Es gibt den Wunsch von Seiten des Landes, das die Kommunen sich an der Finanzierung und Neukonzeptionierung der schulischen Sozialarbeit beteiligen. Eine Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden ist bisher nicht in Sicht. Die Sozialarbeit finanziert durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes bei den Kommunen ist faktisch beendet. Einige Kommunen finanzieren die Stellen aus eigenen Mitteln weiter. Viele Stellen werden aber vermutlich ersatzlos wegfallen. Hierüber gibt es leider keine belastbaren Zahlen.
Die LAG wird eine Konzeptvorlage für die schulische Sozialarbeit in Niedersachsen erarbeiten und möchte sie im Kultusministerium vorstellen. Das nächste Fachgespräch im MK ist voraussichtlich im Juli 2014.
Protokoll: Christian Kerber 28. April 2014