Zukunft der Schulsozialarbeit in Nds – LT-Anfrage CDU

Aus dem Landtag
Anfrage der CDU-Fraktion zur Zukunft der Schulsozialarbeit in Niedersachsen am 16.05.14

Zukunft der Schulsozialarbeit in Niedersachsen

 

Antwort auf die mündliche Anfrage: Zukunft der Schulsozialarbeit in Niedersachsen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.05.2014 – TOP 30 – Nr. 29

Die Abgeordneten Clemens Lammerskitten, André Bock, Sebastian Lechner, Annette Schwarz und Kai Seefried (CDU) hatten gefragt:

In Niedersachsen können inzwischen viele Schulen auf sozialpädagogische Unterstützung zurückgreifen. Die für die Schulsozialarbeit zur Verfügung stehenden Stellen werden derzeit zum Teil aus Bundes-, aus Landes- und aus kommunalen Mitteln finanziert. Durch den Wegfall von Bundesmitteln stehen jedoch aktuell landesweit Stellen für die Schulsozialarbeit zur Disposition.

Das Land hat bislang sozialpädagogische Angebote an Schulen über eine Richtlinie (früheres „Hauptschulprofilierungsprogramm“) gefördert, die zum Jahresende 2014 ausläuft. Eine neue Landesrichtlinie, mit der Schulträger für das kommende Jahr weitere Mittel beantragen können, liegt noch nicht vor.

Wir fragen die Landesregierung:

In welcher Weise plant die Landesregierung eine Fortsetzung des früheren Hauptschulprofilierungsprogramms“,bzw. wie will sie die dafür im Haushalt 2014 sowie als Verpflichtungsermächtigung für 2015 und 2016 vorgesehenen Mittel einsetzen?

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle und künftige Versorgung der niedersächsischen Schulen mit Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern?
  2. Erwägt die Landesregierung, künftig mehr Landesmittel als bisher für Schulsozialarbeit einzusetzen, und, wenn ja, in welcher Weise und in welcher Höhe?

 Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:

Es ist das Ziel der Landesregierung, die soziale Arbeit in niedersächsischen Schulen als eine Säule eines leistungsfähigen Beratungs- und Unterstützungssystems der Schule zu installieren. Die soziale Arbeit in Schulen soll gestärkt und systematisch in die schulische Arbeit integriert werden.

Damit wollen wir den aktuellen Herausforderungen begegnen und die Bedingungen für das schulische Lernen insgesamt verbessern.

Hierzu wird gegenwärtig an der Entwicklung eines inhaltlichen Gesamtkonzepts, das die Ebenen Land und Kommune einschließlich Schule einbezieht, gearbeitet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1:

Derzeit gewährt das Land Niedersachsen auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung“ Zuwendungen an die Schulträger. Das so genannte „Hauptschulprofilierungsprogramm“ ist mit rund 13,5 Millionen Euro jährlich finanziell bis zum Jahr 2016 abgesichert worden. In diesem Programm werden Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen, in Hauptschulzweigen zusammengefasster Schulen, an Oberschulen und an Kooperativen Gesamtschulen sowie in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen von sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit spezifischen Maßnahmen unterstützt und auf den Übergang Schule – Beruf vorbereitet.

Um den Beschäftigten und den Schulen Planungssicherheit zu geben, ist eine Verlängerung der bestehenden Zuwendungsrichtlinie – für zwei Jahre – beabsichtigt. Die Kontinuität der Beschäftigung der sozialpädagogischen Fachkräfte ist für die betroffenen Schulen von großer Bedeutung und im Hinblick auf die beabsichtigte Weiterentwicklung der schulischen Sozialarbeit im Landesinteresse.

Zu 2:

Zurzeit ist im Bereich der sozialen Arbeit an Schulen in Niedersachsen ein von unterschiedlichen Zielsetzungen und Aufgabenbeschreibungen geprägter Bestand festzustellen. Belastbare Daten, wie viele und welche Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen der Kommunen und gegebenenfalls der sonstigen Träger der Jugendhilfe sowie der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Aufgaben tatsächlich der schulischen Sozialarbeit zuzuordnen sind, stehen gegenwärtig nicht zur Verfügung. Dies belegt allein die Begriffsvielfalt für das Arbeitsfeld insgesamt. Dieses Feld ist daher zu analysieren, damit daraus verbindliche Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards für die soziale Arbeit in Schulen in Niedersachsen abgeleitet und entwickelt werden können.

Zu 3:

Zum künftigen Mitteleinsatz können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen