Dortmunder Erklärung – Bundeskongress Schulsozialarbeit 2015 –

SCHULSOZIALARBEIT SYSTEMATISCH AUSBAUEN UND PROFESSIONELL ETABLIEREN!

ERKLÄRUNG DES BUNDESKONGRESSES SCHULSOZIALARBEIT 2015*

Der Bundeskongress Schulsozialarbeit 2015 fordert, Schulsozialarbeit systematisch auszubauen

und an allen Schulen professionell zu etablieren.

Kinder und Jugendliche wollen ihre Potentiale entwickeln, ihre Begabungen entfalten und sich in sozialen Gemeinschaften

erproben. Die Schule bietet ihnen dazu einen verlässlich strukturierten Rahmen und versteht sich zunehmend als Bildungs-und

Lebensort für Kinder und Jugendliche.

Schulsozialarbeit bietet mit umfangreichen Angeboten – von der Beratung und individuellen und sozialen Förderung bis zur

kulturellen Bildung – allen Kindern und Jugendlichen wichtige Unterstützung und vernetzt die Schule mit sozialen Diensten,

Vereinen und Initiativen. Ihre Arbeit basiert auf den Prinzipien der Jugendhilfe: Partizipation, Ganzheitlichkeit und Individualität.

Schulsozialarbeit versteht ihren Auftrag auch als Beitrag zum Abbau von Benachteiligungen, für Chancengleichheit und Teilhabe.

Die Politik hat die Bedeutung und den Wert der Schulsozialarbeit erkannt.

Die unterschiedlichen Träger in Schule und Jugendhilfe übernehmen verstärkt gemeinsame Verantwortung und arbeiten an einer strukturellen und nachhaltigen Absicherung der Schulsozialarbeit. Schulsozialarbeit ist in allen Schulformen, jedoch noch nicht in allen Schulen angekommen.

Deshalb fordert der Bundeskongress Schulsozialarbeit 2015:

• Schulsozialarbeit muss als fachlich aus der Kinder- und Jugendhilfe begründetes Angebot bundesweit verbindlich

geregelt, qualitativ abgesichert und dauerhaft etabliert werden.

• In Bund, Ländern und Kommunen müssen verlässliche Formen der Kooperation und Finanzierung entwickelt werden.

Subsidiarität und Trägervielfalt sind zu gewährleisten.

Konkret bedeutet dies:

• Aufnahme der Schulsozialarbeit in das Jugendhilferecht und die Schulgesetze der Länder als Regelangebot an allen Schulen.

• Ausbau der Schulsozialarbeit an allen Schulen mit mindestens einer unbefristeten Vollzeitstelle je 150 Schüler/innen.

• Weiterentwicklung von Studienangeboten für den Schwerpunkt Schul-sozialarbeit.

• Aufbau und Ausbau regionaler, schulform- und trägerübergreifender Koordinierungsstellen für die Planung,

Qualitätssicherung und fachliche Begleitung der Schulsozialarbeit.

• Tariflich gesicherte Arbeitsbedingungen für alle Schulsozialarbeiter/innen und eine der Aufgabe und Qualifikation

angemessene Bezahlung.

Für die Veranstalter des Bundeskongresses:

Bernhard Eibeck, Kooperationsverbund Schulsozialarbeit

Wolfgang Foltin, LAG Schulsozialarbeit NRW e. V.

Nicole Kastirke, Fachhochschule Dortmund

Dortmund, den 05.12.2015