Berufsorientierung an Schulen über Zuwendungen: Unzulässig, unwirtschaftlich, unhaltbar …

 

Berufsorientierung an Schulen über Zuwendungen: Unzulässig, unwirtschaftlich, unhaltbar …

Die Finanzierung sozialpädagogischer Fachkräfte für Aufgaben der Berufsorientierung durch Zuwendungen verstößt gegen Haushaltsrecht.

Die Durchführung berufsorientierender Maßnahmen im Schulbereich ist eine originäre Aufgabe der Schulen, die nicht durch Personal des Schulträgers, sondern durch Landespersonal wahrgenommen werden muss.

So lautet der einleitende Satz des verlinkten Auszuges (Abschnitte 34 u. 35  MK- Berufsorientierung) aus dem Jahresbericht 2014.

Der in der Anlage zur Landtags-Drucksache 17/1570 2014 veröffentlichte Jahresbericht des Landesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2012 stellt die Finanzierung durch Fördermittel in Frage und fordert wie die LAG Schulsozialarbeit seit Langem eine Umwandlung in feste Stellen an den Schulen.

Links:

>Auszug Berufsorientierung

>kompletter Jahresbericht