Statement des MK zur Schulsozialarbeit

 

Auf eine Abgeordnetenanfrage zum Thema Schulsozialarbeit antwortete das MK

Die Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Horst Kortlang (FDP) fragten an:

Ausbau der Schulsozialarbeit und Konzept der Niedersächsischen Landesregierung

Die Schulsozialarbeit hat sich in Niedersachsens Schulen zu einem wesentlichen Bestandteil guter Betreuung und Bildung entwickelt. Berichten zufolge plant die Niedersächsische Landesregierung, die Schulsozialarbeit auszubauen und ein landesweites Konzept zu entwickeln.

Im NDR-Bericht „Schulsozialarbeit im Norden gefährdet“ heißt es, dass in Niedersachsen rund 300 Stellen, die vom Bund finanziert werden, wegfallen werden und eine Anschlussfinanzierung durch das Land bislang nicht zustande gekommen ist.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Planungen verfolgt die Landesregierung zu einem Konzept für die Schulsozialarbeit, und wie ist der aktuelle Stand?

2. Wann kann mit einem fertigen Konzept gerechnet werden?

3. Stimmen die Zahlen des NDR-Berichts, und welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um eine gute Versorgung und Anschlussfinanzierung in der Schulsozialarbeit weiter zu gewährleisten?

das Niedersächsisches Kultusministeriumantwortete:

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Sozialarbeit in Schulen so zu erweitern und umzubauen, dass mehr Schülerinnen und Schüler davon profitieren. Schülerinnen und Schüler sollen mit unter-schiedlichen sozialen Bezügen und konfrontiert mit vielschichtigen Entwicklungsaufgaben und Problemen der Lebensbewältigung wahrgenommen werden. Eine durch Sozialarbeit in der Schule gestützte intensivere Verzahnung von Jugendhilfe und Schule wird daher für sinnvoll und notwen-dig erachtet.

Ziel der Landesregierung ist es, auf diese Weise die institutionelle Trennung von Jugendhilfe und Schule zu verringern und sozialpädagogische Kompetenzen im Interesse der Schülerinnen und Schüler, der Eltern sowie der Lehrkräfte in den schulischen Alltag einzubringen. Eine gelingende Kooperation im Rahmen der kommunal verantworteten Sozialarbeit, die um Maßnahmen auf Schulebene ergänzt wird, ermöglicht eine gegenseitige Unterstützung der beiden Angebote sowie der dort tätigen Berufsgruppen. Das übergreifende gemeinsame Gesamtziel lautet, die Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Das Spektrum von Sozialarbeit an niedersächsischen Schulen umfasst derzeit sowohl die klassische Variante der Sozialarbeit mit den Kommunen als Anstellungsträgern als auch teilweise oder vollständig mit Mitteln des Landes Beschäftigte, u. a. im sogenannten Hauptschulprofilierungsprogramm, an berufsbildenden Schulen oder in Ganztagsschulen. Gleichzeitig wurde bis Ende 2013 auch noch über das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes die Sozialarbeit an Schulen in einigen Kommunen finanziert.

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Sozialarbeit in der Schule in Niedersachsen auszubauen und nach einer umfassenden Bestandsaufnahme als eine Säule eines leistungsfähigen Beratungs- und Unterstützungssystems in der Schule zu installieren.

Mit dieser Zielvorgabe soll ein Konzept erarbeitet werden, das nach rechtlicher und inhaltlicher Prüfung auch Aussagen dazu enthalten wird, welche Aufgaben in diesem Kontext als Landesaufgabe anzusehen sein oder aber in der Hand der Kommunen liegen sollten. Dieses Konzept wird selbst-verständlich mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden.

 

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Die Landesregierung plant zunächst die Durchführung einer Bestandsaufnahme zur Schulsozialarbeit in Niedersachsen, da die bisher vorliegenden Daten lückenhaft sind und es kaum Daten der vergangenen Jahre gibt. Eine Erhebung ist vor Januar 2013 nicht in Auftrag gegeben worden.

Ziel ist dabei, einen Überblick über die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse, Trägerschaften und Rahmenbedingungen des Personaleinsatzes zu erhalten. Das schließt auch eine Zusammenstellung der in diesem Bereich laufenden Programme und die derzeit für die Zweckbestimmung von Sozialarbeit in der Schule verausgabten Mittel ein. Um den Aufwand für die Beteiligten gering zu halten, wird für ergänzende Fragestellungen an einer Online-Erhebung gearbeitet.

Zu 2:

Bereits aus der Vorbemerkung wird deutlich, dass es sich bei der Aufbereitung des Themas um eine komplexe Angelegenheit handelt. Wie viel Zeit beispielsweise die Bestandsaufnahme in Anspruch nehmen wird, kann noch nicht gesagt werden.

Ferner müssen gleichzeitig Gespräche mit einer Vielzahl von involvierten Akteuren geführt werden. Unklar ist derzeit auch noch, welche Rolle die neue Bundesregierung einnehmen und wie der Einsatz von Bundesmitteln zukünftig ausgestaltet sein wird. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher kein fester Termin genannt werden. Ziel ist jedoch, zügig ein zukunftsfähiges Konzept zu erstellen.

Zu 3:

Die Kommunen in Niedersachsen haben von 2011 bis 2013 im Rahmen der Weiterleitung der Bundesmittel gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 Nds. AG SGB II jährlich Mittel in Höhe von 2,8 % ihrer Ausgaben für Unterkunft und Heizung (d. h. ca. 34 Mio. Euro jährlich) erhalten. Der Einsatz dieser Mittel war zum einen vorgesehen für die Finanzierung des Mittagessens in Horten für Schulkinder, zum anderen für die finanzielle Unterstützung von „Schulsozialarbeit“.

Nach der seinerzeitigen Erklärung der niedersächsischen Kommunen hatten diese sich verpflichtet, diese Mittel für die leistungsberechtigten Kinder zu verwenden, wobei beispielhaft die Bezeichnung „Schulsozialarbeit“ genannt worden war. Von diesen Mitteln haben die Kommunen nach hiesigem Wissensstand unterschiedlichen Gebrauch gemacht. Überwiegend soll das Geld für „Schulsozialarbeit“ eingesetzt worden sein, worunter allerdings ganz unterschiedliche Tätigkeiten verstanden worden sind. So sind u. a. Beschäftigte freier Träger dafür bezahlt worden, deren Angebote im Bereich des Bildungspakets für die Leistungsberechtigten zu konzipieren und zu koordinieren. Ob tat-sächlich 300 Stellen für Schulsozialarbeit eingerichtet worden sind, entzieht sich letztlich ebenso der Kenntnis der Landesregierung wie der tatsächliche Einsatz dieser Kräfte.

Mit dem Wegfall der Bundesleistung im SGB II haben einige kommunale Träger diese Leistungen eingestellt. Andere setzen Maßnahmen dagegen mit „eigenen“ – häufig aus nicht verausgabten Resten der Bundesmittel herrührenden – Mitteln fort. Da es an einem einheitlich strukturierten Mitteleinsatz gefehlt hat, kommt eine Anschlussfinanzierung der bisherigen Strukturen durch das Land

 

Quelle: Landtagsprotokoll vom 14.01.2014