Treffen mit Vertretern der NLSchB und des MK im Kultusministerium am 16.04.18

 

Am 16.04.18 hat sich der Vorstand der LAG Schulsozialarbeit Niedersachsen mit Herrn Erbe vom Kultusministerium, sowie Herrn Petruschke, einem der vier Dezernenten für schulische Sozialarbeit bei der Landesschulbehörde, zum Austausch getroffen. Themen waren

  • der Ausbau der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung,
  • Schulen in sozialen Brennpunkten,
  • die Struktur der geplanten regionalen Netzwerke für die landesbediensteten Schulsozialarbeiter,
  • der Ausbau der Fachberatung,
  • Supervision,
  • die Handreichung und
  • Fortbildungen.

Das Gespräch war wie immer freundlich und offen. Sowohl Herrn Erbe als auch Herrn Petruschke ist an einer fachlich qualitativen Weiterentwicklung der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung gelegen und so wurden unsere Anmerkungen, Wünsche und Bedenken gehört und in die weiteren Überlegungen mit einbezogen.

Ausbau der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung

Laut Koalitionsvertrag sollen 2019 150 Vollzeiteinheiten für Schulsozialarbeit beim Land eingerichtet werden. Der Haushalt hierfür wird allerdings erst im Dezember endgültig beschlossen. Sobald die Stellen im Haushaltsplan stehen, will Herr Erbe sich bemühen, die Stellen frühzeitig den Schulen zuzuweisen und auszuschreiben – natürlich aber unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt beschlossen wird.

Schulen in sozialen Brennpunkten

Das MK plant weiterhin Schulen in sozialen Brennpunkten besonders zu fördern, indem schulentwicklerisch ermittelt wird, was diese Schulen brauchen, um gut arbeiten zu können und die Bildungschancen aller Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Diese Ermittlung der individuellen Bedarfe wird erst modellhaft in vier Städten durchgeführt und bei Erfolg auf andere niedersächsische Städte ausgeweitet.

Struktur der geplanten regionalen Netzwerke

Die Vernetzungstreffen der Landesschulbehörde für die sozialpädagogischen Fachkräfte sollen „regionale Netzwerke“ heißen. Sie sollen sich mindestens vier Mal im Jahr treffen, bei Bedarf ist auch bis zu sechs Mal möglich. Die Landesschulbehörde plant, diese Treffen für ihre Mitarbeiter verpflichtend zu veranstalten, Schulsozialarbeiter anderer Träger dürfen jedoch teilnehmen. Eine Einladung und ein Protokoll müssen dann zu jeder Sitzung angefertigt werden.

Die LAG hat hier kritisch angemerkt, dass ein Treffen eines Netzwerkes eigentlich nicht verpflichtend sein kann. Zudem wäre es schade, wenn sich bestehende Netzwerke wie unsere Regionalgruppen und die regionalen Netzwerke der Landesschulbehörde Konkurrenz machen. Herr Erbe und Herr Petruschke haben betont, dass bereits bestehende Netzwerke nicht ersetzt, sondern gestärkt werden sollen. Die verpflichtende Teilnahme der Fachkräfte, soll diesen eher das Recht einer Teilnahme geben, als sie dazu zu verpflichten. Es ist noch nicht klar, wie genau die vorhandenen Netzwerke der Fachkräfte bestehen bleiben können, wenn diese nun von der Landesschulbehörde veranstaltet werden sollen. Auch können selbstständig gegründete Netzwerke natürlich nicht ohne Zustimmung des jeweiligen Netzwerks übernommen werden. Erst einmal sollen laut Herrn Petruschke aber alle sozialpädagogischen Fachkräfte der NLSchB weiterhin wie gewohnt an ihren Regionalgrupen und Netzwerken teilnehmen.

Fachberatung

Der Erlass zum Ausbau der Fachberatung ist vom MK an die NLSchB rausgegangen. Es werden zehn Stellen eingerichtet, davon je drei in den Regionalabteilungen Osnabrück und Hannover und je zwei in den Abteilungen Lüneburg und Braunschweig. Sowohl das MK als auch die NLSchB wünschen sich einen weiteren Ausbau der Fachberatung, da auch die Stellen für soziale Arbeit und schulischer Verantwortung weiter ausgebaut werden.

Die Fachberater werden jeweils mit 50% ihrer Stelle von ihrer Stammschule für Fachberatung abgeordnet. Jeder Fachberater arbeitet zum Teil weiter in seiner Schule. In der Regel sollte es so sein, dass eine sozialpädagogische Fachkraft mit einer vollen Stelle zur Hälfte für Fachberatung abgeordnet wird und mit ihren anderen 50% weiter für die Schule arbeitet. IhrArbeitsplatz ist dann ebenfalls in der Schule. Von hier werden auch Telefonate im Rahmen der Fachberatung geführt, usw. . Die halbe Stelle für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung wird dann neu ausgeschrieben, sodass die Schule am Ende wieder eine Vollzeiteinheit an Schulsozialarbeit hat. Es ist nicht klar, wie die Regelung für Teilzeitbeschäftigte aussieht, wenn diese eine Abordnung zur Fachberatung übernehmen.

Die Fachberater sollen möglichst in der Region verteilt sein. Stellenschwerpunkte sind die Bildung regionaler Netzwerke, sowie die Beratung und Lenkung der Fachkräfte. Sie werden in der Entgeltgruppe E10 eingruppiert.

Die Ausschreibung für die Stellen wird voraussichtlich noch vor den Sommerferien erfolgen. Die Landesschulbehörde hofft so zum Herbst bereits die ersten Fachberater zu haben. Voraussetzungen für die Stellen sind die Anstellung als sozialpädagogische Fachkraft beim Land Niedersachsen, Berufserfahrung, sowie ein Führerschein und ein eigener PKW.

Supervision

Der Erlass zur Supervision für Schulsozialarbeit und Beratungslehrkräfte ist an die NLSchB rausgegangen. Demnächst werden alle Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Landesdienst über ihre Dezernenten benachrichtigt, sich bei Interesse an Supervision bei ihrem jeweiligen Dezernatsleiter des Dezernats 5 zu melden. Diese sammeln dann die Anmeldungen und stellen sie zusammen. Bereits gebildete Gruppen können sich auch gemeinsam bei den Leitern melden. Die Supervision soll zum kommenden Schuljahr starten.

Handreichung

Die Handreichung ist immer noch in Bearbeitung. Herr Erbe und Herr Petruschke hoffen aber sehr, dass diese innerhalb der nächsten zwei Wochen veröffentlicht wird.

Fortbildung

Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) plant für September sechs Veranstaltungen zum Thema „Multiprofessionelle Zusammenarbeit“ für Schulsozialarbeit an verschiedenen Standorten in Niedersachsen.

Für 2019 werden von den zwölf Kompetenzzentren je zwei eintägige Veranstaltungen für die pädagogischen Fachkräfte geplant. Bei Bedarf können diese ab 2020 auch zweitägig werden. Die LAG hat hier darum gebeten, einen Ansprechpartner bei den Kompetenzzentren an die Hand zu bekommen, um Überschneidungen zu vermeiden und Fortbildungstermine abstimmen zu können.