Stellungnahme der LAG Schulsozialarbeit Nds. e.V. zu den Startklar in die Zukunft Stellen in der schulischen Sozialarbeit / Petition zur Sicherung der Startklar-Stellen

Beginnend mit dem Schuljahr 2021/2022 wurden niedersachsenweit 100 Stellen für schulische Sozialarbeit im Rahmen des Bundesprogramms „Startklar in die Zukunft“ geschaffen. Diese Stellen wurden vorrangig an Schulen vergeben, die bisher keine schulische Sozialarbeit hatten. Alle Stellen sind sachgrundlos bis zum 31.07.2023 befristet. Bis heute ist eine Weiterbeschäftigung der ca. 120 Fachkräfte aus dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ nach dem 31.07.2023 nicht gesichert. Es droht eine Hängepartie zwischen Ministerium und Schulsozialarbeiter*innen. Wir wissen bis heute nicht, wie es nach dem 31.07.2023 weitergeht, d.h., ob wir die von uns etablierten Strukturen und bereits begonnenen Projekte weiter betreuen und begleiten können oder ob wir uns um neue Stellenangebote kümmern müssen. Für viele von uns hängt davon unsere Existenz ab.

Alle Stellen der schulischen Sozialarbeiter*innen aus dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ sind sachgrundlos bis zum 31.07.2023 befristet. Bis heute ist eine Weiterbeschäftigung der ca. 120 Fachkräfte nach dem 31.07.2023 nicht gesichert. Das letzte Jahr hat gezeigt, dass die Bedarfe an den Schulen in Form von einem zunehmenden Beratungsaufkommen von Schüler*innen und Erziehungsberechtigten gestiegen sind. Schüler*innen zeigen insbesondere nach der Corona-Pandemie Defizite im Sozialverhalten. Einige sind auch in einer allgemeinen schlechten psychischen Verfassung. Lehrkräfte sind nicht mehr in der Lage diese Probleme allein aufzufangen. Hier setzt die schulische Sozialarbeit an und bietet den Schüler*innen einen ersten so dringend benötigten Anlaufpunkt, der nicht selten in eine Psychotherapie oder in der Begleitung zu einer stationären Therapie mündet. Hinzu kommen die aktuellen Themen wie der Krieg in der Ukraine und das Erdbeben in der Türkei, welche den Schulalltag und die Lebenswelt der Schüler*innen prägen und wovon zahlreiche von ihnen persönlich betroffen sind. Diese sind zunehmend dankbar Schulsozialarbeiter*innen als Ansprechpersonen zu haben. Häufig sind wir sogar die einzigen Ansprechpartner*innen. Somit stehen wir einerseits vor einer ungewissen beruflichen Zukunft, andererseits droht den Kindern, Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten, aber auch den Lehrkräften und Schulleitungen der Verlust einer verlässlichen und vertrauensvollen Ansprechperson bei Fragen, Sorgen, Ängsten, Nöten und psychosozialen Fragen und dem ganzen System Schule ein wichtiger Baustein in der Wahrnehmung der Fürsorgepflicht. Daher fordern wir eine unbefristete Weiterführung der Verträge!!!

Jetzt dem Link folgen, um die Petition zu unterzeichnen: https://www.openpetition.de/petition/online/stellen-fuer-schulsozialarbeiter-jetzt-sichern

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Stellungnahme der LAG Schulsozialarbeit Niedersachsen e.V. an die Kultusministerin Frau Hamburg:

Stellungnahme zur 10-Punkte-Agenda des Kultusministeriums

Die LAG Schulsozialarbeit Niedersachsen hat eine Stellungnahme zur kürzlich veröffentlichten 10-Punkte-Agenda des Niedersächsischen Kultusministeriums verfasst. In dieser Agenda wurde die Schulsozialarbeit abermals als wichtige Ressource für psychosoziale Unterstützung der Kinder und Jugendlichen übersehen. Diese und andere notwendige Ergänzungen sind der von uns überarbeiteten Fassung zu entnehmen. Wir danken unseren Mitgliedern, unserem wissenschaftlichen Beirat sowie der Fachgruppe Sozialpädagogische Berufe der GEW Niedersachsen ganz herzlich für den schnellen und tiefgehenden Austausch!

Stellungnahme

Änderungsvorschläge mit Erläuterungen

Gespräch mit dem Kultusminister

Der Vorstand der LAG Schulsozialarbeit war am 01.11.2019 zum Austausch beim Kultusminister Grant Hendrik Tonne zu Gast. Themen waren unter anderem der Stellenausbau der schulischen Sozialarbeit in den kommenden Jahren, die strukturelle Verankerung von Schulsozialarbeit beim Land Niedersachsen sowie die Supervision. Weitere Teilnehmer waren Herr Erbe, der im Kultusministerium für die Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung zuständig ist, sowie sein Vorgesetzter Herr Reimann-Lübker, der Referatsleiter des Referats 25 (Migration, Kultur, Sprachbildung, Schulsozialarbeit, Ganztag).

Stellenausbau

Die 95 in diesem Jahr ausgeschriebenen Stellen sind noch nicht alle besetzt. Einige Bewerbungsverfahren laufen noch. Im Jahr 2020 werden wieder 70 Stellen für allgemeinbildende Schulen ausgeschrieben. Diese sollen vor allem an Grundschulen in ländlichen, strukturschwachen Räumen gehen. Außerdem werden wieder 25 Stellen im Rahmen von Schule PLUS ausgeschrieben. 2021 wird die letzte Tranche des Stellenvolumens ausgeschrieben, dass mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart wurde. Der Kultusminister betonte jedoch, dass er auch nach 2021 die Schulsozialarbeit weiter ausbauen will und hierfür mit dem Finanzministerium in Verhandlungen treten wird.

Die LAG kritisierte die undurchsichtigen Verteilungskriterien, da einige Schulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte erhielten, die kein Interesse an Schulsozialarbeit haben. Andere Schulen, die bereits Konzepte hierfür vorgelegt haben, würden hingegen nicht berücksichtigt. Herr Tonne merkte hierzu an, dass keine Schule gezwungen werde, die Stelle auch anzunehmen. Es sei allerdings schwierig dem Wunsch einiger konzeptionell gut aufgestellten Schulen nachzukommen, da das Kultusministerium und die Landesschulbehörde immer auch die Dringlichkeit in ihre Entscheidung mit einbeziehen würden. Es sei möglich, dass die oben genannten Schulen hierbei zu kurz kommen.

gesetzliche Verankerung

Eine Verankerung der Sozialen Arbeit in schulischer Verankerung ist seitens des Kultusministeriums bisher nicht angestrebt und wird momentan auch nicht für notwendig erachtet. Die konzeptionelle Verankerung im Sinne der Verantwortlichkeiten im multiprofessionellen Team sei hier wichtiger. Der Vorstand der LAG Schulsozialarbeit Niedersachsen beharrte darauf, dass eine gesetzliche Verankerung die Grundlage dafür sei, die Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung auch konzeptionell zu verankern und Schulsozialarbeit weiterhin als fundamentalen Bestandteil einer zeitgemäßen Schule anzuerkennen.

Profilschärfung

Jutta Anton brachte ein, dass eine gesetzliche Verankerung außerdem eine Profilschärfung der Sozialen Arbeit in schulischer Verankerung fördern würde. Durch die Einordnung als „pädagogische Mitarbeiter*innen“ wissen viele Schulleitungen und Lehrkräfte nicht, was die Aufgaben von Schulsozialarbeiter*innen in Abgrenzung zu den pädagogischen Mitarbeiter*innen im Ganztag oder im Rahmen der Inklusion sind. Herr Erbe erinnerte hier an den neuen PM-Erlass, in dem die Gruppe der pädagogischen Mitarbeiter*innen in drei Untergruppen geteilt wird: pädagogische Mitarbeiter*innen als Fachkräfte für unterrichtsbegleitende Tätigkeiten und außerunterrichtliche Angebote, pädagogische Mitarbeiter*innen als Fachkräfte für therapeutische Unterstützung und pädagogische Mitarbeiter*innen als sozialpädagogische Fachkräfte in der Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung. Herr Tonne gab Herrn Erbe und Herrn Reimann-Lübker den Auftrag zu prüfen, wir man das Profil der Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung besser schärfen kann.

Multiprofessionelle Teams

Der Vorstand kritisierte im weiteren Gespräch, dass die Arbeit im multiprofessionellen Team seitens des MKs und der Landesschulbehörde zwar gefordert und hochgehalten werde, allerdings besonders auf Seiten der Lehrkräfte die Zeit zum multiprofessionellen Austausch fehle. Hier wären verbindliche Besprechungszeiten wünschenswert, in denen alle Professionen an Schule miteinander in den Austausch kommen können. Der Kultusminister stellte klar, dass dies aus seiner Sicht unbeschreiblich wichtig sei, er es aber aufgrund des Lehrermangels für unmöglich halte, darauf kurz- oder mittelfristig angemessen zu reagieren.

Aufwertung der Arbeit

Die Schulsozialarbeiter*innen nehmen maßgeblich an der Erarbeitung unterschiedlicher Konzeptionen an Schulen teil. So schreiben sie meist das Konzept ihrer eigenen Arbeit selbst und beteiligen sich an der Ausarbeitung von Präventionskonzepten, Konzepten zum Sozialen Lernen oder dem Schulkonzept. Diese Arbeit wird jedoch nicht entsprechend vergütet. Herr Erbe wies darauf hin, dass dies so auch nicht im Tarifvertrag verankert sei, die Schulleitung also letztlch die Verantwortung dafür trage. Man müsse schauen, was im kommenden Jahr in der neuen Tabelle des Sozial- und Erziehungsdienstes des Landes Niedersachsen festgeschrieben werde. Zudem sei es möglich den Erlass nach Ablauf seiner Gültigkeit Ende 2020 dahingehend zu überarbeiten.

Supervision

Die LAG sprach die unbefriedigende Situation der Supervisionsangebote für sozialpädagogische Fachkräfte im Landesdienst an. Es sind bis heute nicht alle Schulsozialarbeiter*innen im Landesdienst verlässlich in einer Supervisionsgruppe unter Leitung der Schulpsychologie untergebracht. Gerade für Berufsanfänger ist dies aber überaus wichtig. Das Kultusministerium zeigte hierfür Verständnis, erklärte jedoch, dass das Referat unter dass die Schulsozialarbeit fällt nicht für die Schulpsychologie zuständig sei und die Absprachen zwischen den Referaten noch etwas länger andauern würden. Der Vorstand der LAG regte an, dass es so lang eine Übergangslösung geben müsse, z.B. in Form von einer Erhöhung des Fortbildungsetats der Schulen für die Kostenübernahme externer Supervisoren. Dies wird nun vom MK überdacht.

Fachberatung

Der Vorstand der LAG kritisierte, dass die Zeiten, die die Fachberater*innen zur Verfügung haben nicht ausreichen um ihre umfangreichen Aufgaben zu verrichten. Besonders bedenklich sei es, dass einige Fachberater*innen sich fast ausschließlich um Schule PLUS kümmerten und ich anderen fachlichen Aufgaben somit gar nicht ausfüllten. Herr Erbe erklärte, dass tatsächlich ca. die Hälfte der Fachberater*innen in Niedersachsen in das Programm eingebunden seien. Dies halte er jedoch auch für notwendig, um auch eine sozialpädagogische Sichtweise in den Schulentwicklungsteams zu gewährleisten. Weiterhin möchte das MK nicht von den halben Fachberaterstellen abrücken, da ansonsten eine Entfremdung von der Basis befürchtet werde. Eher sollten dann mehr Fachberater*innen eingestellt werden.

Treffen mit Herrn Kultusminister Tonne

 

Am 06.09.2018 traf sich unser Vorstand zum Austausch mit dem Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Ausbau der Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung

Laut Koalitionsvertrag sollten jährlich 150 neue Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen eingerichtet werden. Dies kann im Jahr 2019 nicht eingehalten werden. Nach jetzigem Stand werden lediglich 70 Stellen im Rahmen der Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden (200 Stellen über drei Jahre) sowie 25 Stellen über das Programm Schule Plus geschaffen.

Die Kriterien nach denen die 70 Stellen verteilt werden sind wie zuvor die Schulgröße, bei Schulen mit besonderen Herausforderungen wird es auch Einzelfallentscheidungen geben. Es sollen in jedem Fall vorrangig mehr Schulen mit Schulsozialarbeit ausgestattet werden, bevor man die bereits vorhandene Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung an bereits ausgestatteten Schuken aufstockt. Vor allem sollen im nächsten Durchgang Berufsbildende Schulen, Gymnasien und Grundschulen berücksichtigt werden.

Die 25 Stellen aus dem Programm Schule Plus werden vorerst  nur auf die vier beteiligten Städte Delmenhorst, Hannover, Salzgitter und Wilhelmshaven verteilt.

Multiprofessionelle Teams

Seitens der LAG Schulsozialarbeit Niedersachsen wurde kritisiert, dass Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in multiprofessionellen Teams arbeiten sollen und auch in diese Richtung fortgebildet werden, diese Weiterbildungen jedoch bisher nicht professionsübergreifen, also multiprofessionell, stattfinden. Herr Tonne erläuterte, dass an der strukturellen Grundlage noch gearbeitet werden muss. In den nächsten Wochen solle zudem ein Grundsatzerlass für pädagogische Mitarbeiter verabschiedet werden, der zumindest für diese Berufsgruppe beinhaltet, wie die verschiedenen Professionen ihre Arbeit so verzahnen sollen, dass es möglichst gewinnbringen ist. Weiterhin soll im Rahmen des Qualifizierungsprogramms des NLQs ein Schwerpunkt auf multiprofessionelle Teams gelegt und nauch Lehrkräfte hinzugezogen werden.

Fachberatung

Die Installation der Fachberater wird seitens der NLSchB zum 01.01.2019 geplant. Die zehn zukünftigen Fachberaterinnen und Fachberater sollen den Mittelbau zwischen den sozialpädagogischen Fachkräften und den Dezernenten bilden. Mit dem Ausbau der Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung soll auch die Fachberatung noch weiter ausgebaut werden, sodass jeder Fachberater für ca. 100 sozialpädagogische Fachkräfte zuständig ist.

Wertschätzung

Der Vorstand der LAG Schulsozialarbeit Niedersachsen spricht mit diesem Punkt die Wertschätzung seitens des MK und der Politik, aber auch die Bezahlung von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern an. Der Kultusminister führt an, dass gute Arbeit entsprechend bezahlt werden soll, das MK jedoch nicht die Handlungsmöglichkeiten habe, Tarifverträge zu ändern. Auch Bayern und Hessen würden neu geschaffene Stellen für schulische Sozialarbeit mit E9 ausschreiben. Auf den Hinweis, dass das Land NRW seine Schulsozialarbeiter in E10 einstuft, veranlasst der Minister, dass die Argumentation mit der dies gerechtfertigt wird, von seinen Mitarbeitern eruiert werden soll.

Einen eigenen Fortbildungstopf oder einen vorgegebenen Anteil am Fortbildungstopf der Schule werden die sozialpädagogischen Fachkräfte nicht erhalten, da der Minister keine rigiden Linien zur Verwendung der Gelder vorgeben möchte. An vielen Schulen gebe es bewährte Regelungen.

Herr Erbe erwähnt, dass Schulsozialarbeit auch bei der letzten Landtagsdebatte von allen Anwesenden als äußerst wichtiges Thema gesehen wird. Die Wertschätzung seitens des Landes lasse sich zudem auch daran erkennen, dass die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung bald mit den Beratungslehrkräften die einzigen Berufsgruppen des Landes sein werden, die eine regelmäßige Supervision erhalten. Auf die Bedarfsabfrage haben 600 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter die Rückmeldung gegeben, sehr an Supervision interessiert zu sein. Derzeit wird noch an einem „Matching“ gearbeitet (wer kommt mit wem in welche Gruppen). Für einige Regionen, die keinen Schulpsychologen haben, wird noch nach einer Lösung gesucht.

Zukunftsperspektive

Die LAG Schulsozialarbeit Niedersachsen hat ihr Interesse an einer weiterhin guten Zusammenarbeit mit dem Kultusminister geäußert. Auch Herr Tonne ist eine weitere Zusammenarbeit wichtig. Dazu soll wie in der Vergangenheit jährlich ein Treffen zwischen dem Vorstand und dem Kultusminister stattfinden. Weiterhin sollen über das Jahr verteilt auch Treffen mit Mitarbeitern des MKs stattfinden, z.B. mit Herrn Erbe.

Treffen mit Vertretern der NLSchB und des MK im Kultusministerium am 16.04.18

 

Am 16.04.18 hat sich der Vorstand der LAG Schulsozialarbeit Niedersachsen mit Herrn Erbe vom Kultusministerium, sowie Herrn Petruschke, einem der vier Dezernenten für schulische Sozialarbeit bei der Landesschulbehörde, zum Austausch getroffen. Themen waren

  • der Ausbau der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung,
  • Schulen in sozialen Brennpunkten,
  • die Struktur der geplanten regionalen Netzwerke für die landesbediensteten Schulsozialarbeiter,
  • der Ausbau der Fachberatung,
  • Supervision,
  • die Handreichung und
  • Fortbildungen.

Das Gespräch war wie immer freundlich und offen. Sowohl Herrn Erbe als auch Herrn Petruschke ist an einer fachlich qualitativen Weiterentwicklung der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung gelegen und so wurden unsere Anmerkungen, Wünsche und Bedenken gehört und in die weiteren Überlegungen mit einbezogen.

Ausbau der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung

Laut Koalitionsvertrag sollen 2019 150 Vollzeiteinheiten für Schulsozialarbeit beim Land eingerichtet werden. Der Haushalt hierfür wird allerdings erst im Dezember endgültig beschlossen. Sobald die Stellen im Haushaltsplan stehen, will Herr Erbe sich bemühen, die Stellen frühzeitig den Schulen zuzuweisen und auszuschreiben – natürlich aber unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt beschlossen wird.

Schulen in sozialen Brennpunkten

Das MK plant weiterhin Schulen in sozialen Brennpunkten besonders zu fördern, indem schulentwicklerisch ermittelt wird, was diese Schulen brauchen, um gut arbeiten zu können und die Bildungschancen aller Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Diese Ermittlung der individuellen Bedarfe wird erst modellhaft in vier Städten durchgeführt und bei Erfolg auf andere niedersächsische Städte ausgeweitet.

Struktur der geplanten regionalen Netzwerke

Die Vernetzungstreffen der Landesschulbehörde für die sozialpädagogischen Fachkräfte sollen „regionale Netzwerke“ heißen. Sie sollen sich mindestens vier Mal im Jahr treffen, bei Bedarf ist auch bis zu sechs Mal möglich. Die Landesschulbehörde plant, diese Treffen für ihre Mitarbeiter verpflichtend zu veranstalten, Schulsozialarbeiter anderer Träger dürfen jedoch teilnehmen. Eine Einladung und ein Protokoll müssen dann zu jeder Sitzung angefertigt werden.

Die LAG hat hier kritisch angemerkt, dass ein Treffen eines Netzwerkes eigentlich nicht verpflichtend sein kann. Zudem wäre es schade, wenn sich bestehende Netzwerke wie unsere Regionalgruppen und die regionalen Netzwerke der Landesschulbehörde Konkurrenz machen. Herr Erbe und Herr Petruschke haben betont, dass bereits bestehende Netzwerke nicht ersetzt, sondern gestärkt werden sollen. Die verpflichtende Teilnahme der Fachkräfte, soll diesen eher das Recht einer Teilnahme geben, als sie dazu zu verpflichten. Es ist noch nicht klar, wie genau die vorhandenen Netzwerke der Fachkräfte bestehen bleiben können, wenn diese nun von der Landesschulbehörde veranstaltet werden sollen. Auch können selbstständig gegründete Netzwerke natürlich nicht ohne Zustimmung des jeweiligen Netzwerks übernommen werden. Erst einmal sollen laut Herrn Petruschke aber alle sozialpädagogischen Fachkräfte der NLSchB weiterhin wie gewohnt an ihren Regionalgrupen und Netzwerken teilnehmen.

Fachberatung

Der Erlass zum Ausbau der Fachberatung ist vom MK an die NLSchB rausgegangen. Es werden zehn Stellen eingerichtet, davon je drei in den Regionalabteilungen Osnabrück und Hannover und je zwei in den Abteilungen Lüneburg und Braunschweig. Sowohl das MK als auch die NLSchB wünschen sich einen weiteren Ausbau der Fachberatung, da auch die Stellen für soziale Arbeit und schulischer Verantwortung weiter ausgebaut werden.

Die Fachberater werden jeweils mit 50% ihrer Stelle von ihrer Stammschule für Fachberatung abgeordnet. Jeder Fachberater arbeitet zum Teil weiter in seiner Schule. In der Regel sollte es so sein, dass eine sozialpädagogische Fachkraft mit einer vollen Stelle zur Hälfte für Fachberatung abgeordnet wird und mit ihren anderen 50% weiter für die Schule arbeitet. IhrArbeitsplatz ist dann ebenfalls in der Schule. Von hier werden auch Telefonate im Rahmen der Fachberatung geführt, usw. . Die halbe Stelle für soziale Arbeit in schulischer Verantwortung wird dann neu ausgeschrieben, sodass die Schule am Ende wieder eine Vollzeiteinheit an Schulsozialarbeit hat. Es ist nicht klar, wie die Regelung für Teilzeitbeschäftigte aussieht, wenn diese eine Abordnung zur Fachberatung übernehmen.

Die Fachberater sollen möglichst in der Region verteilt sein. Stellenschwerpunkte sind die Bildung regionaler Netzwerke, sowie die Beratung und Lenkung der Fachkräfte. Sie werden in der Entgeltgruppe E10 eingruppiert.

Die Ausschreibung für die Stellen wird voraussichtlich noch vor den Sommerferien erfolgen. Die Landesschulbehörde hofft so zum Herbst bereits die ersten Fachberater zu haben. Voraussetzungen für die Stellen sind die Anstellung als sozialpädagogische Fachkraft beim Land Niedersachsen, Berufserfahrung, sowie ein Führerschein und ein eigener PKW.

Supervision

Der Erlass zur Supervision für Schulsozialarbeit und Beratungslehrkräfte ist an die NLSchB rausgegangen. Demnächst werden alle Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Landesdienst über ihre Dezernenten benachrichtigt, sich bei Interesse an Supervision bei ihrem jeweiligen Dezernatsleiter des Dezernats 5 zu melden. Diese sammeln dann die Anmeldungen und stellen sie zusammen. Bereits gebildete Gruppen können sich auch gemeinsam bei den Leitern melden. Die Supervision soll zum kommenden Schuljahr starten.

Handreichung

Die Handreichung ist immer noch in Bearbeitung. Herr Erbe und Herr Petruschke hoffen aber sehr, dass diese innerhalb der nächsten zwei Wochen veröffentlicht wird.

Fortbildung

Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) plant für September sechs Veranstaltungen zum Thema „Multiprofessionelle Zusammenarbeit“ für Schulsozialarbeit an verschiedenen Standorten in Niedersachsen.

Für 2019 werden von den zwölf Kompetenzzentren je zwei eintägige Veranstaltungen für die pädagogischen Fachkräfte geplant. Bei Bedarf können diese ab 2020 auch zweitägig werden. Die LAG hat hier darum gebeten, einen Ansprechpartner bei den Kompetenzzentren an die Hand zu bekommen, um Überschneidungen zu vermeiden und Fortbildungstermine abstimmen zu können.