Stellungnahme der LAG zur Schulgesetznovelle

 

Zum Schuljahr 2015/2016 möchte die Landesregierung eine umfassende Novelle des niedersächsischen Schulgesetzes auf den Weg bringen. Am 04.11.2014 hat die rot-grüne Koalition in Hannover ihren Gesetzentwurf vorgelegt und in die schriftliche Anhörung für die Verbände gegeben.

Leider findet sich in diesem Entwurf keine einzige Aussage zur Schulsozialarbeit (schulische Sozialarbeit), obwohl sowohl die SPD als auch Bündnis 90/die Grünen immer wieder ihre Wichtigkeit betont haben.

Mit nachfolgender Stellungnahme hat sich der Vorstand der LAG in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Sie liegt dem Kultusministerium seit Dezember 2014 vor.

Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit in Niedersachsen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des niedersächsischen Schulgesetzes vom 04.11.2014

 

Beschluss des Vorstandes vom 16.12.2014

Vorbemerkung

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Schulsozialarbeit in Niedersachsen ist ein trägerübergreifender Zusammenschluss von Schulsozialarbeiterinnen im Land Niedersachsen. Ziel der LAG ist der Ausbau, die rechtliche Verankerung und die Professionalisierung von Sozialarbeit in der Schule.

Die LAG Schulsozialarbeit begrüßt ausdrücklich die von der Landesregierung vorgelegte Novelle des niedersächsischen Schulgesetzes. Das gegliederte Schulsystem zu erhalten und gleichem Zuge die Wahl einer integrierten Gesamtschule zu ermöglichen trägt dem demografischen Wandel Rechnung und bietet den Eltern und Kindern effektive Wahlmöglichkeiten beim Aussuchen des Bildungsweges. Wir begrüßen des Weiteren, das alle Schulformen beim Weg zu dem von ihnen gewünschten Ganztagsmodellen gleichberechtigt sind.

Die LAG Schulsozialarbeit kritisiert aber in gleichem Maße, das schulische Sozialarbeit im Gesetzentwurf keinerlei Erwähnung findet.

Wir fordern, dass schulische Sozialarbeit (Schulsozialarbeit) Landesaufgabe wird!

Sie soll in allen Schulformen etabliert und fortgeführt werden.

Die LAG Schulsozialarbeit fordert dahingehend eine Änderung des niedersächsischen Schulgesetzes.

 

Einleitung:

Schulen sind Systeme, deren Aufgabengebiet es ist, Kinder und Jugendliche auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Im Spannungsfeld zwischen Anspruch (dem Bildungsauftrag) und der Wirklichkeit (gesellschaftliche Realität) werden von der Schule als Spiegelbild der Gesellschaft vor allem drei zentrale Aufgaben erwartet:
Vermittlung von WissenFörderung individueller Entwicklung und soziales Lernen.
Der Schule wird häufig vorrangig die Wissensvermittlung zugeschrieben. Als würde es nur darum gehen Wissen von Wissenden an weniger Wissende unaufhörlich zu übertragen. Doch so funktioniert es nicht!. Lernen findet stets in Beziehungssituationen statt, soziales Lernen gar immanent. Zudem ist die Schule als Ort viel mehr als nur die Einrichtung, die Wissen und Schlüsselqualifikationen vermittelt. Sie ist ein reales System, in dem die Kinder mehr als die Hälfte ihrer Lebenszeit verbringen. Schule muss in der Lage sein, Kinder und Jugendliche auf die Anforderungen vorzubereiten die in der Zukunft auf sie warten.
Schulsozialarbeit kann an dieser Stelle erfolgreich und zielführend sein, wenn es ihr gelingt, ihre Aktivität weniger dem Systemzweck der Institution Schule unterzuordnen und sich stattdessen bemüht, neben einem kompensatorischen vor allem einen emanzipatorischen und präventiven Charakter sein Eigen zu nennen.

Für die Schulsozialarbeit im Handlungsfeld der Jugendhilfe gelten im Grunde dieselben rechtlichen Regelungen wie für andere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Im Besonderen sind das die Regelungen des Sozialgesetzbuches VIII, sowie das Niedersächsische Schulgesetz. Ebenso spielen für den einzelnen Standort die örtlichen Jugendhilfeplanungen sowie entsprechende Beschlüsse der Kommunalpolitik eine entscheidende Rolle. Allerdings wird die „Schulsozialarbeit“ als Solche in keinem dieser Gesetzgebungen ausdrücklich genannt. Sie orientiert sich nur an Paragraphen, die sich auf die Jugendhilfe beziehen. Schulsozialarbeit gehört originär zur Jugendhilfe, benötigt aber im besonderen Kontext Schule auch einen eigenen Bereich in der Gesetzgebung.

 

Schulsozialarbeit im Übergang Schule- Beruf : „Programm Profilierung der Hauptschulen“ – Schulsozialarbeit im berufsbildenden System

 

Aktuell arbeiten ca. 500 SozialarbeiterInnen im Hauptschulprofilierungsprogramm. Dieses Programm ist vom niedersächsischen Landtag bis 2016 verlängert worden.
Der Landesrechungshof hat in seinem Jahresbericht gefordert, dass die bestehenden Stellen in den Landesdienst übergeleitet und entfristet werden sollen. Dieses ist auch die ausdrückliche Forderung der LAG Schulsozialarbeit Niedersachsen. Im Zuge dessen plädieren wir für eine stufenweise Einführung in den Landesdienst ab 2015. Eine finanzielle Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden wäre aus unserer Sicht ebenfalls wünschenswert. Die Erhaltung von vorhandenen Stellen hat für uns hierbei oberste Priorität.
In Kooperation mit dem Schulträger (Jugendhilfe) können auch feste, unbefristete Stellen eingerichtet werden.
Des Weiteren  sind wir bezüglich der Schulsozialarbeit im berufsbildenden System für eine flächendeckende, sukzessive Installierung an Berufsschulen mit Berufseinstiegsklassen in den Landesdienst. Der Anfang hierfür wurde bereits unternommen.

 

Ganztagsschule

Im Zuge der aktuellen Einführung des gebundenen Ganztagssystems (Ganztagserlass vom 01.08.2014) plädieren wir für eine schrittweise Einstellung von SchulsozialarbeiterInnen für die Koordination und Durchführung der Ganztagsangebote in allen niedersächsischen Schulformen. Wir sehen einen dringenden Bedarf an Schulsozialarbeit in Schulen mit einer Zahl von 500 SchülerInnen zum 01.08.2015.

 

Die inklusive Schule

Um die fortschreitende Einführung der inklusiven Schule im modernen Schulsystem durch Multiprofessionalität zu unterstützen, ist die Einführung von Schulsozialarbeit an allen Schulformen unseres Erachtens nach unabdinglich. Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit SchulpsychologInnen, Förderschullehrkräften und BeratungslehrerInnen stellt für uns das Kernstück des inner- und außerschulischen Unterstützungssystems dar.
Hierfür fordern wir besonders für SchülerInnen mit diagnostiziertem, wie auch sich anbahnenden besonderen Unterstützungsbedarf weitere Stellen für SchulsozialarbeiterInnen für alle Schulformen zu sofort zu schaffen. Auch an dieser Stelle plädieren wir für eine stufenweise Einführung ab dem 01.08.2015.

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Christian Kerber                                                        Janike Kreinhacke